Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragsinhalt
1.1. Es gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen. Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
1.2. Angebote des Verkäufers sind bis zum Vertragsschluss grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seine Bestellung 8 Wochen ab Eingang beim Verkäufer gebunden. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferrung ausführt.
1.3. Im Interesse einer technischen Weiterentwicklung bleibt das Recht vorbehalten, Konstruktions- und Ausführungsänderungen auch nach Auftragsannahme vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
2. Preis
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten. Preise gelten ab Werk zzgl. Jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer.
3. Zahlung/Zahlungsverzug
3.1. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tage netto zu leisten. Bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen ist der Verkäufer berechtigt Vorauszahlung zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern.
3.2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller einziehungs- und Diskontspesen. Zahlungen gelten bei Anweisungen mit der Gutschrift auf dem Konto, bei Schecks und Wechseln mit der Einlösung als erfolgt.
3.3. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5%p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine höhere oder der Kunde eine niedrige Belastung nachweist.
3.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden auch alle weiteren Forderungen des Verkäufers sofort zur Zahlung fällig. Des Weiteren kann für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung verlangt werden.
3.5. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3.6. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit die sich gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
4.Lieferung
4.1. Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben.
4.2. Der Kunde kann 6 Wochen nach der Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Neben Lieferung kann Ersatz des Verzugsschadens nur verlangt werden, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Der Kunde kann dem Verkäufer im Falle des Verzugs auch schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzten. Nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbe gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu.
4.3. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die vorgenannten Termine und Fristen um die Dauer der dadurch bedingten Leistungsstörungen.
4.4. Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen des Vertragsgegenstands sind Vertragsinhalt; sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Massstab zu Feststellung der Fehlerfreiheit des Vertragsgegenstandes .
4.5. Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt.
5. Rücktritt
Bei Felgen die auf Kundenwunsch bestellt worden sind, ist kein Rücktritt möglich.
Ansonsten gilt das Schweizer OR
Eccentricall Imports AG



















